Unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Minden, Bielefeld und Osnabrück berät und vertritt Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitnehmer in allen auftretenden Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Hierunter fallen für Arbeitnehmer insbesondere die Thematiken Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Entgelt (Lohn und Gehalt), Mobbing, Abfindung und Arbeitszeit.
Wir beraten Sie natürlich gerne auch im Hinblick auf sozialrechtliche Problematiken im Bereich des Arbeitslosengeldes, Arbeitslosengeld II, Sperrzeiten, Ruhenstatbestände etc..
Ein Arbeitsverhältnis verbindet zwei eigentlich gleichberechtigte Vertragspartner, nämlich den Arbeitgeber mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer.
Aber nur selten ist die Waffengleichheit gewahrt. Die “abhängig” Beschäftigten haben keinen eigenen Hausjuristen. Sie haben häufig auch nicht die finanziellen Möglichkeiten oder persönlichen Kontakte ihres Arbeitgebers. Sie müssen sich ihre Rechte am Arbeitsplatz teilweise schwer erkämpfen.
Was nutzt unsere Sozialgesetzgebung den im Arbeitsverhältnis Schwachen, wenn sie keinen unterstützenden Partner in Problemfällen haben?
Seit 2004 beraten wir nun fast ausschließlich abhängig Beschäftigte und deren Interessenvertretungen. So haben wir nicht das Problem, als Rechtsanwalt einmal auf dieser und einmal auf der anderen Seite stehen zu müssen und entsprechend zwiespältig argumentieren zu müssen.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts unterstützen wir unsere Mandanten u.a. bei der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen, bei der Gestaltung von Aufhebungs-/Abwicklungsvereinbarungen inkl. der oft wichtigen Abfindungsverhandlungen. Wir beraten unsere Mandanten bei der Prüfung von Arbeitsverträgen über die Durchsetzung ihrer arbeitsvertraglichen Ansprüche bis zur Besprechung ihres Arbeitszeugnisses.
Gerne stehen wir Ihnen in diesen Zusammenhängen beratend oder vertretend zur Seite. Wenden Sie sich unkompliziert per Mail oder telefonisch an uns, gerne bieten wir Ihnen die qualitativ hochwertige Begleitung, die Sie in derartigen Fallkonstellationen benötigen.
Daneben beraten wir Sie aber auch in Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit, Rentenverfahren und Schwerbehindertenfällen.
Betriebsräte beraten wir gerne im Rahmen von Verhandlungen über einen Interessenausgleich, Sozialplan oder im Hinblick auf eine Betriebsvereinbarung. Auch alle sonstigen Themen im Arbeitsrecht sind der besondere Bereich unserer Spezialisierung.
Die Orientierung unserer Kanzlei macht deutlich, dass wir Rechtsanwälte aus Leidenschaft sind, Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte bewegt uns besonders.
Daneben beraten und vertreten wir Sie aber auch gerne in anderen juristischen Rechtsgebieten, wie z. B. im Internetrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und weiteren Rechtsgebieten, über die wir Sie gerne individuell informieren.
Jeder unserer Anwälte hat dabei spezialisierte Rechtsgebiete, wobei uns in unserer Kanzlei für Arbeitnehmer alle eines verbindet, nämlich das Arbeitsrecht.